Digitales Lernen

Erst das Konzept, dann die Ausstattung

Homeschooling hat deutlich gemacht, dass digitale Lösungen in den meisten Klassenräumen und Unterrichtskonzepten bisher kaum oder gar keinen Platz finden – und das trotz des entsprechenden Förderungsansatzes „DigitalPakt Schule“. Gefragt sind effektive Lösungsstrategien.

Bereits heute ist der souveräne Einsatz digitaler Technologien wie Smartphones, Tablets und Laptops essenziell für die Ausübung vieler Berufe. Doch dies ist erst der Anfang einer sich beschleunigenden und intensivierenden Entwicklung: Ausgelöst durch die weitere Digitalisierung unseres Alltags und das zunehmende Verschwinden analog ausgeübter Tätigkeiten gewinnen IT-Kompetenzen und damit zusammenhängendes Wissen um IT-Sicherheit, Datenschutz und vieles mehr stetig an Bedeutung. Eine zeitgemäße Bildung ist dementsprechend Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Deutschlands. Damit alle SchülerInnen Zugang zu digitalen Lernmöglichkeiten erhalten, ist der Aufbau einer entsprechenden Bildungsinfrastruktur notwendig. Die gute Nachricht: Mit dem „DigitalPakt Schule“ und weiteren Instrumenten stellen Bund und Länder bereits potente Mittel in Milliardenhöhe zur Ausstattung der Schulen bereit (s. auch Kasten anbei). Das kommt auch dem Wunsch der SchülerInnen entgegen, die sich laut einer Bitkom-Umfrage mehrheitlich digitale Schulen wünschen. Ihrer Meinung nach stehen auch die meisten Lehrkräfte digitalen Medien positiv gegenüber.

Digitalpakt Schule: Chance und Herausforderung

Doch Studien zufolge ist bisher erst ein Bruchteil der Mittel aus dem „DigitalPakt“ abgerufen worden. Die Gründe dafür sind vielfältig und deren Lösung nicht trivial: Um Gelder beantragen zu können, muss in vielen Fällen für die jeweilige Schule ein abgestimmtes Medienkonzept oder ein -entwicklungsplan vorgelegt werden. Für deren Erarbeitung fehlen häufig zeitliche und personelle Ressourcen. Anders als Unternehmen haben Schulen in der Regel keine IT-Abteilungen mit entsprechendem Know-how und Erfahrungen für derartige Konzeptions- und Beschaffungsprozesse. Außerdem führen mangelnde Vorgaben und Standards zu großen Unsicherheiten, die zum Teil in Untätigkeit münden. Das zeigt sich in den Diskussionen über etwaige Bußgeldverfahren gegenüber Lehrkräften, die zum Fernunterricht Cloud-Lösungen eingesetzt haben. Sie haben möglicherweise gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Nötig sind länderübergreifende einheitliche Standards für die technische Beschaffung, die auf den Maximen Offenheit, Interoperabilität und Langfristigkeit beruhen. Damit kann es gelingen, IT-Infrastrukturen aufzubauen, welche modernen Unterricht und zugleich die digitale Souveränität des Bildungssystems gewährleisten.

Potenzial für ganzheitliche Konzepte

Klar ist auch, dass die Standardisierung im Schulalltag schnell an ihre Grenzen gerät, da zum Beispiel das Ausstattungsniveau von Bildungsstätten mit mobilen Lerngeräten oder WLAN sehr unterschiedlich ist. Gefragt sind Konzepte, die die verschiedenen schulischen Gegebenheiten berücksichtigen, ohne dabei auf teure Individuallösungen zu setzen oder hohe Folgeinvestitionen nach sich zu ziehen. Großes Potenzial liegt dementsprechend in ganzheitlichen Lösungen mit entsprechender Hardware und Softwarepaketen sowie Service- und Supportleistungen.

Im Vordergrund stehen hierbei die Bedürfnisse der Bildungseinrichtungen und ihren MitarbeiterInnen. Sie möchten eine zuverlässig funktionierende, sichere Technik sowie keine zusätzlichen Belastungen in Form von Administrationsaufwand. Eine schnelle Implementierung, der sichere Betrieb im Alltag und ein umfangreicher Rundum-Support sind deswegen unabdingbar für die erfolgreiche Digitalisierung unseres Bildungswesens. Schulträger und -leitung wünschen sich darüber hinaus im Vorfeld der Anschaffung eine kompetente, aufrichtige Bedarfsanalyse und Beratung durch qualifizierte Vertriebspartner. Für ein Höchstmaß an Planungssicherheit braucht es zudem flexible Finanzierungsmodelle in Form von Kauf-, Miet- oder Leasing-Vereinbarungen.

Fit für die digitale Zukunft

Tablets eignen sich für den Unterrichtseinsatz besonders gut, da sie sich unkompliziert mit anderen Geräten vernetzen lassen und dabei leichter und stabiler sind als Laptops. Zudem kann bei vielen Devices eine Tastatur integriert werden. So erwerben SchülerInnen nicht nur Medienkompetenz im Umgang mit digitalen Geräten, sondern gleichzeitig auch Kenntnisse beispielsweise im Zehn-Finger-Schreiben. Zugleich kann ein Eingabestift dabei helfen, die Handschrift zu kultivieren. Die Tablets machen dabei einiges möglich: Digitale Mitschriften lassen sich in unterschiedlichen Stilen verfassen. Durch die Umwandlung der digitalen Hand- in Computerschrift kann nahtlos in Anwendungen wie Microsoft Word weitergearbeitet oder Notizen als PDF exportiert werden. Praktisch sind auch magnetische Stifte, die am Tablet haften. Zur Unterstützung einer langfristigen Lösung sollte auf die Garantiedauer der Geräte geachtet und die Anschaffung eines zusätzlich Schutz-Covers in Betracht gezogen werden.

Umfassende Lehrertrainings und -fortbildungen erleichtern den Umgang mit neuen Technologien und deren methodisch-didaktische Einbindung in den Unterricht. Dabei gilt es, qualitativ hochwertige Bildungsinhalte bereitzustellen, die den Einsatz digitaler Medien von Beginn an berücksichtigen. Um sich bei der Umsetzung ganz auf den Unterricht konzentrieren zu können, sollten Lehrkräfte immer die Möglichkeit haben, auf die Geräte in Schülerhand zuzugreifen. Spezielle Software macht das möglich – natürlich unter Beachtung der DSGVO. Gleiches gilt für das Abrufen von Lehrmaterialien wie Videos, digitalen Arbeitsblättern, Apps oder Lehrbüchern: Auch hier ist auf einen sicheren Zugriff und eine Mediennutzung ohne Nutzertracking zu achten.

Fest steht: Die Vermittlung digitaler Kompetenzen ist ein wichtiger Baustein, um junge Menschen fit für den Arbeitsmarkt und Deutschland zukunftssicher zu machen – mit oder ohne Pandemie.

Im Fokus: Der DigitalPakt Schule

Mit dem DigitalPakt Schule gibt es bereits seit 2019 ein über fünf Milliarden Euro schweres Förderpaket von Bund und Ländern für den Einsatz neuer Technologien im Unterricht. Der großflächige Einsatz der Mittel scheiterte bisher jedoch vor allem an fehlenden Kapazitäten an den rund 43.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, um individuell passende Digitalisierungskonzepte zu erstellen und umzusetzen. Finanziert wird das Paket aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem sogenannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde. Im Folgenden ein paar Fakten zum Förderprojekt, die das Bildungsministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, auf seiner Webseite unter anderem näher ausgeführt hat.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die kommunalen und privaten Schulträger beziehungsweise Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,55 Milliarden Euro bereit. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der circa 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit circa elf Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler. Die genaue Mittelaufteilung hängt vom Bemessungsprinzip ab, das jedes Land in seiner Förderbekanntmachung festlegt.

Wer kann Fördermittel beantragen?

Mittel für Schulen beantragen die Schulträger. Bei öffentlichen Schulen sind das zumeist die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger zumeist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft. Welche Träger im Einzelnen antragsberechtigt sind, wird in den Förderrichtlinien der Länder geregelt. Maßgeblich ist das jeweilige Schulrecht der Länder. Die Schulen selbst können keinen Antrag stellen. Sie melden ihren Bedarf an die jeweiligen Schulträger. Diese bündeln die Meldungen ihrer Schulen in einem oder in mehreren Förderanträgen und reichen diese beim Land ein.

Welche Gegenstände können die Schulen mit den DigitalPakt-Mitteln kaufen?

Bund und Länder haben sich in der Verwaltungsvereinbarung auf Fördergegenstände und -bedingungen verständigt. Es sind spezielle digitale Arbeitsgeräte förderfähig, die in der beruflichen Ausbildung wie beispielsweise VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen benötigt werden, sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispielsweise interaktive Tafeln. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche Infrastrukturkomponenten bereits vorhanden sind, sind in begrenztem Umfang auch Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig. Für die genaue Ausgestaltung der Regelung sind die Länder zuständig. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 Prozent aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit versteht sich der DigitalPakt weiterhin eindeutig als Infrastrukturprogramm und und nicht als Förderprogram für Endgeräte. Mobile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts sind generell nicht förderfähig.

Durch die Schulschließungen infolge der Corona-Krise ausgelöst, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass zur Unterstützung des Homeschoolings auch digitale Bildungsinhalte zusammen mit Investitionen in die Infrastruktur beantragt und gefördert werden dürfen. Diese Regelung ist bis zum Jahresende 2020 befristet.

Was können Schulen schon jetzt unternehmen, um die Digitalisierung voranzutreiben?

Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also zum Beispiel eines Medienentwicklungsplans). Die Details hierfür werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Schon heute können Schulen damit beginnen, entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen stimming aus pädagogischen Konzepten heraus entwickelt wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften.

Wird aus dem DigitalPakt auch der Glasfaseranschluss für die Schulen finanziert?
Nein. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bereits Mitte 2017 mit der „Offensive Digitales Klassenzimmer“ klargestellt, dass für Schulen im Rahmen der Breitband-Förderung grundsätzlich ein Glasfaseranschluss förderfähig ist, wenn noch nicht jedes Klassenzimmer über eine Bandbreite von 30 MBit/s verfügt. Bisher wurden über 6.000 Schulen angeschlossen. Weitere Fördermittel stehen 2019 zur Verfügung. Mit dem Sonderprogramm zur Gigabit-Versorgung von Schulen und Krankenhäusern vom Herbst 2018 ist faktisch jede Schule förderfähig, die nicht bereits über einen Glasfaseranschluss verfügt. Dazu ist ein Antrag im BMVI-Förderprogramm zu stellen. Dass ein solcher Antrag gestellt wurde oder, wie schnell die bestehende Internetanbindung der Schule ist, ist bei einem Antrag für DigitalPakt-Mittel anzugeben. Damit soll abgesichert werden, dass Infrastruktur, die aus dem DigitalPakt Schule gefördert wird, nicht ohne breitbandige Netzanbindung bleibt. Das BMVI informiert über Details zu seinem Programm auf seiner Homepage. Darüber hinaus können gegebenenfalls auch Förderprogramme der Länder zum Breitbandausbau abgerufen werden.

Der DigitalPakt Schule und die Breitband-Förderung des BMVI ergänzen sich: Über das Breitbandprogramm wird die Internetanbindung bis in den Keller eines Schulgebäudes finanziert. Die Vernetzung innerhalb des Gebäudes sowie zwischen mehreren Schulgebäuden auf demselben Schulgelände und die WLAN-Ausleuchtung wird aus dem DigitalPakt finanziert. Ein Glasfaseranschluss ist keine Fördervoraussetzung im DigitalPakt.

Quelle: https://www.funkschau.de/markt-trends/erst-das-konzept-dann-die-ausstattung.180162.html

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