Digital Jetzt – Digitalisierung des Mittelstands

Was bedeutet das?

Kleine und Mittelstands- Unternehmen (1 – 499 Mitarbeiter) in Deutschland können ab dem 07.09.2020 bis zu 100.000 € Förderung für die Digitalisierung vom Bund beantragen.

Auszug: „Gefördert werden … zum Beispiel … 

Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, … sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.“

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt.html

2-Minuten Kurzvideo zum Programm: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Videos/2020/20200907-altmaier-digital-jetzt.html

Was bringt Ihnen das?

Zur Digitalisierung könnten z.B. der zukunftsorientierte WLAN Ausbau, Zugriff für Work-from-Home Lösungen, Cloud Lösungen wie zentrales Management & Reporting NSM, Security Lösungen, usw… All diese Lösungen helfen bei dieser Digitalisierung.

Somit haben Sie es als UCC Solutions Partner in der Hand mit Ihren Projekten ihr Unternehmen zur Digitalisierung zu verhelfen, die staatlich jetzt hoch gefördert wird.

Tipp: 

Durch unsere Ökosysteme lassen sich nahezu alle Bereiche der IT Security durch ein Gesamtkonzept abdecken, dass insgesamt das beste Preis-/ Leistungsverhältnis bietet. Somit erhalten Sie als Kunde mehr für die gleiche investierte Summe und dazu noch die staatliche Förderung. Bündeln Sie die Komponenten um ein bestmögliches Gesamtpaket aus einer Hand zu einem unvergleichbaren Preis zu erhalten.

Auszug aus dem Antrag: 
„Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2. 
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) % 
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.“

Tipps für Antragsteller:

  • Digitalisierungsplan vorbereiten
  • Antrag rechtzeitig stellen (frühzeitig vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens)
  • Prüfen, ob erhöhte Förderquote beantragt werden kann (z.B. durch eine Beteiligung an einem Wertschöpfungsnetzwerk oder durch eine Investition in die IT-Sicherheit)
  • Prüfen, ob eine Kombination beider Fördermodule sinnvoll ist (Investition in digitale Technologie und in Mitarbeiterqualifizierung)